RECHTLICHER HINWEIS
| GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN PREPAID-SERVICE (KARTE) |
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN PREPAID-SERVICE (KARTE) Vor Einsetzen und Nutzung der SIM-Karte in Ihrem Apparat lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Prepaid-Service (Karte) aufmerksam durch. Die Aktivierung des Telefondienstes nach Einsetzen der SIM-Karte in Ihr Handy und ggf. das Öffnen des Umschlags oder Packung, worin die SIM-Karte enthalten ist, setzen die Akzeptanz und Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des KUNDEN voraus. 1.- Gegenstand Durch Aktivierung des Dienstes mit einem ersten Anruf der Nummer 232 stellt EUSKALTEL, S.A. (nachfolgend als NETZBETREIBER bezeichnet) dem KUNDEN den Mobilfunkdienst mit Prepaid-Karte sowie eine Reihe von Zusatzdiensten (nachfolgend als Dienste bezeichnet) zur Verfügung, die in der Dienstinformation aufgeführt sind und in Zukunft vorher bereitgestellt werden. Dies geschieht entsprechend der Tarife zu Lasten des verfügbaren Saldos und nachfolgenden Aufladungen durch alle möglichen, operativen und vorher bereitgestellten Optionen zu deren Ausführung bei Leistung des Dienstes. Die Karte ist während ihrer Gültigkeitsdauer vor oder nach Aufbrauchen des verfügbaren Saldos aufladbar. Während der Gültigkeitsdauer der Karte besteht die Möglichkeit, Anrufe zu tätigen, sofern Saldo verfügbar ist. Ist der Saldo aufgebraucht, können während der Gültigkeitsdauer der Karte Gespräche entgegengenommen werden, allerdings können Sie von der Ihnen zugeordneten Rufnummer aus nur Notrufnummern, den Kundendienst 222 und die Nummern 232 sowie 242 anrufen.
Der Kunde kann In- und Auslandsgespräche tätigen und entgegennehmen und in Spanien seine Mailbox kostenlos abrufen. Dabei kann er den Dienst vom Ausland aus zur Entgegennahme von Gesprächen und Kurzmitteilungen oder zum Senden von Kurzmitteilungen nutzen. Das Tätigen oder Entgegennehmen von Gesprächen durch den Kunden oder das Senden von Kurzmitteilungen vom Ausland aus erfolgt zu Lasten seines Saldos in diesen Ländern und über diejenigen Netzbetreiber, mit denen der NETZBETREIBER des Dienstes ein spezifisches Abkommen abgeschlossen hat. Informationen hierzu sind unter der Rufnummer des Kundendienstes 222 erhältlich.
Für die getätigten Gespräche gelten die zum Zeitpunkt der Nutzung des Dienstes gültigen Tarife, sonstigen Bedingungen, Angebote oder Werbeaktionen. Anfänglich gelten die in der Information mit den gültigen Tarifen aufgeführten Bedingungen, die vor Beginn der Leistung des Dienstes ausgehändigt werden. Jede Preisänderung wird den zuständigen Behörden und dem KUNDEN in jedem Fall mit einer Frist von wenigstens einem Monat vor Inkrafttreten des Datums mitgeteilt. Jede Sonderkondition, Werbeaktion und/oder Ermäßigung auf den Preis für den Dienst durch den NETZBETREIBER beschränkt sich auf die spezifischen Umstände, für die sie gewährt wurden sowie auf den Zeitpunkt der Ausführung der Aktvierung. Auf keinen Fall stellen diese Maßnahmen einen Präzedenzfall zu Gunsten des KUNDEN dar. Der KUNDE ist zur Zahlung der gesetzlich anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben verpflichtet. 3.- Qualität Die im laufenden Jahr geltenden Mindestvorgaben für die Qualität der durch den NETZBETREIBER angebotenen Dienste werden den zuständigen Behörden mitgeteilt und auf der Webseite des NETZBETREIBERS www.vivamobile.eu veröffentlicht. Gleichzeitig kann der KUNDE die kostenlose Zusendung der Mindestvorgaben für die Qualität der Dienste per Post an seinen Wohnsitz anfordern. Hinsichtlich der Entschädigung für Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Servicequalität (Anordnung ITC/912/2006) verpflichtet sich der NETZBETREIBER, den KUNDEN zu entschädigen, wenn dieser von einer Nichtverfügbarkeit des öffentlich verfügbaren Mobilfunkdienstes und/oder Datenübertragungsdienstes (Internet) von über (7) Stunden pro Monat betroffen ist (wobei der Monat dem Abrechnungszeitraum des KUNDEN entspricht). Der KUNDE muss dem NETZBETREIBER durch eine schriftliche Erklärung an den Kundendienst innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen ab der Wiederherstellung des Dienstes mitteilen, dass er sich zum Zeitpunkt des Auftretens der Unterbrechung in einem Gebiet befand, das von dieser betroffen war. Diese Information darf den in den EDV-Systemen des NETZBETREIBERS enthaltenen Informationen nicht widersprechen, wobei dem KUNDEN dieser Umstand vom NETZBETREIBER mitzuteilen ist. Die Entschädigung wird dem KUNDEN folgendermaßen berechnet und entrichtet: A) Für den Telefondienst: Der NETZBETREIBER verpflichtet sich zur Entschädigung des KUNDEN durch einen Betrag, der wenigstens so hoch ist wie der höchste der beiden unten aufgeführten Beträge:
a) Der Mittelwert des abgerechneten Betrags für sämtliche unterbrochenen Dienste während der der Unterbrechung vorausgegangenen drei Monate, proportional zur Dauer der Unterbrechung. Im Falle, dass der KUNDE weniger als drei Monate KUNDE ist, wird der durchschnittliche Abrechnungsbetrag der vollständigen Monatsbeträge bzw. der Betrag, der einer dem Zeitraum des tatsächlichen Verbrauchs entsprechenden angenommene Monatsrate zu Grunde liegt, kalkuliert.
Im Falle einer Unterbrechung des Internetdienstes verpflichtet sich der NETZBETREIBER zur Entschädigung des KUNDEN durch einen Betrag, der sich aus dem Durchschnitt der für diesen Dienst abgerechneten Beträge der drei vorausgegangenen Monate ergibt, proportional zur tatsächlichen Dauer der Unterbrechung des Dienstes.
Der NETZBETREIBER leistet den Dienst ausschließlich in den spanischen Verbindungszonen, in denen dieser jederzeit eingerichtet ist und entsprechend der Information zur Verbindung, die dem KUNDEN vor der Aktivierung des Dienstes zur Verfügung gestellt wurde. Der NETZBETREIBER verpflichtet sich, die Verfügbarkeit des Dienstes im Rahmen der Verbindungsgrenzen und des Stands der Technik bereitzustellen. Der NETZBETREIBER haftet in jedem Fall nicht für Unterbrechungen oder mangelhaften Betrieb des Dienstes in Folge geographischer und/oder atmosphärischer Bedingungen, die seine Leistung verhindern oder unmöglich machen. Ebensowenig haftet er für Informationsinhalte, die nicht von ihm erstellt, ihm bekannt oder von ihm vorgesehen wurden und sich aus Zusatzdiensten ableiten. Der KUNDE muss den Anweisungen und Mitteilungen des NETZBETREIBERS zur ordnungsgemäßen Nutzung der Dienste Folge leisten und die geltenden behördlichen Bestimmungen zu Luftfahrt und Verkehr einhalten. Der NETZBETREIBER haftet nicht für Fälle, bei denen nicht seiner Kontrolle unterliegende Umstände wie höhere Gewalt oder Zufall eintreten, auch dann nicht, wenn die öffentliche Ordnung Vorrang hat.
Durch die SIM-Karte und Verwendung eines geeigneten Gerätes kann der KUNDE Daten mittels GPRS-/UMTS-/HSDPA-Technik je nach Verfügbarkeit senden und empfangen. Für die Datendienste zahlt der KUNDE die anwendbaren Beträge und Tarife in Abhängigkeit von der gesendeten oder empfangenen Datenmenge. Gleichzeitig haftet der NETZBETREIBER in keinem Fall, auch nicht indirekt oder subsidiär, für Produkte, Dienste oder Inhalte, Informationen, Mitteilungen, Meinungen oder Äußerungen jeglicher Art, die von Dritten stammen oder durch diese verbreitet werden und die über die Web-/WAP-Seiten zugänglich sind. Der KUNDE akzeptiert ausdrücklich, den NETZBETREIBER für jegliche Haftung in Zusammenhang mit Qualität, Genauigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Richtigstellung oder guten Sitten bezüglich der Daten, Programme, Informationen oder Meinungen, gleich welchen Ursprungs, die in seinem Netz oder in Netzen zirkulieren, auf die der KUNDE durch das BETREIBERnetz Zugang hat, nicht zur Verantwortung zu ziehen. Der KUNDE übernimmt allein die Verantwortung für Folgen, Schäden oder Handlungen, die sich durch den Zugang auf die o. a. Inhalte ableiten sowie deren Reproduktion oder Verbreitung. Der NETZBETREIBER übernimmt keine Verantwortung für die Missachtung seitens KUNDEN, welche die Rechte weiterer KUNDEN des NETZBETREIBERS oder Dritter angreifen, einschließlich der Rechte für Copyright, Marken, Patente, vertrauliche Informationen sowie jedes weitere Recht auf geistiges oder industrielles Eigentum.
Ungeachtet der oben aufgeführten Inhalte kann der NETZBETREIBER in alleinigem Ermessen und ohne Motiv für irgendeine Entschädigung umgehend und ohne vorherige Ankündigung die Leistung des Dienstes zum Internetzugang und ggf. in seinem Netz zirkulierende illegale Inhalte einstellen, im Falle, dass er über ein beliebiges Medium darüber informiert wurde, dass der KUNDE die Rechte von Dritten (Recht auf Privatsphäre, Ehre, Ruf, Kommunikationsgeheimnis, geistiges und industrielles Eigentum, Datenschutz etc.) verletzt bzw. den Server des NETZBETREIBERS (beispielsweise und ohne einschränkenden Charakter) nutzt für Der NETZBETREIBER haftet einzig und allein für die Dienste, die er selbst leistet sowie die von ihm direkt stammenden und durch sein Copyright identifizierbaren Inhalte. Er bleibt in den Fällen von der Haftung ausgeschlossen, in denen Ursachen höherer Gewalt auftreten oder bei denen die Gerätekonfiguration des KUNDEN nicht geeignet ist, um die ordnungsgemäße Nutzung der durch den BETREIBER geleisteten Diensten zu gewährleisten. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um einen Befall von Viren und weiteren unerwünschten Angriffen zu vermeiden. Der NETZBETREIBER übernimmt auf keinen Fall Kosten oder Entschädigungen für Schäden oder entgangenen Gewinn auf Grund der genannten Angriffe Dritter über das Internet. Durch Verwendung der geeigneten Geräte kann der KUNDE seine E-mails über sein Gerät abrufen. Der Zugriff auf das Postfach für das Abrufen von E-Mail gilt als Datenverkehr, der abhängig von den geltenden Tarifen abgerechnet wird. In diesem Sinne empfiehlt es sich für den KUNDEN, die automatische Funktion zum Erhalt von E-Mails entsprechend seiner Bedürfnisse zu konfigurieren. 6.- Entschädigung für eine zeitweilige Unterbrechnung des Dienstes A. ENTSCHÄDIGUNG FÜR EINE ZEITWEILIGE UNTERBRECHUNG DES MOBILFUNKDIENSTES Im Falle einer Unterbrechung des Mobilfunkdienstes verpflichtet sich der NETZBETREIBER dazu, den KUNDEN durch einen Betrag zu entschädigen, der wenigstens so hoch oder höher als die beiden unten aufgeführten Beträge ist:
a) der Mittelwert des abgerechneten Betrags für sämtliche unterbrochenen Dienste während der der Unterbrechung vorausgegangenen drei Monate, proportional zur Dauer der Unterbrechung. Im Falle, dass der KUNDE weniger als drei Monate KUNDE ist, wird der durchschnittliche Abrechnungsbetrag der vollständigen Monatsbeträge bzw. der Betrag, der einer dem Zeitraum des tatsächlichen Verbrauchs entsprechenden angenommene Monatsrate zu Grunde liegt, kalkuliert. Der NETZBETREIBER verpflichtet sich dazu, den KUNDEN in dem der Unterbrechung des Dienstes nachfolgenden Monat automatisch zu entschädigen, wenn der Unterbrechung das Recht auf eine Entschädigung durch einen Betrag, der höher als einen Euro ist, zu Grunde liegt. Diese Entschädigung wird dem Saldo auf der Karte gutgeschrieben.
Im Falle von Unterbrechungen durch Ursachen höherer Gewalt entschädigt der NETZBETREIBER den KUNDEN durch Rückerstattung des monatlichen Betrags und weitere vom Verkehr unabhängige Beträge, proportional zur Dauer der Unterbrechung.
a) Durch den KUNDEN oder diesem unterstehende Personen gravierende Nichteinhaltung der in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen, insbesondere im Fall von Zahlungsverzug. B. ZEITWEILIGE UNTERBRECHUNG DER DATENÜBERTRAGUNG (INTERNET) Im Falle einer Unterbrechung des Internetdienstes verpflichtet sich der NETZBETREIBER zur Entschädigung des KUNDEN durch den Betrag, der sich aus dem Durchschnitt der für diesen Dienst abgerechneten Beträge der drei vorausgegangenen Monate ergibt, proportional zur tatsächlichen Dauer der Unterbrechung des Dienstes. Die Entschädigung erfolgt automatisch in dem der Unterbrechung des Dienstes folgenden Monat, ungeachtet dessen, ob es sich um eine ständige oder zeitweise auftretende Unterbrechung handelte und in einem Zeitraum von 8 bis 22 Uhr mehr als sechs Stunden betrug. Diese Entschädigung wird dem Saldo auf der Karte gutgeschrieben.
C) IDENTIFKATION DER VON EINER UNTERBRECHUNG DES MOBILFUNK- ODER INTERNETDIENSTES BETROFFENEN NUTZER
Als Unterbrechung des Dienstes in einem Gebiet, von dem der KUNDE betroffen ist gilt, wenn einer der folgenden Umstände zu Grunde liegt:
7.- Saldo aufladen Der NETZBETREIBER stellt zum Aufladen von Saldo beim Prepaid-Service folgende Optionen zur Verfügung:
a) Scratchkarten
Der KUNDE hat die Möglichkeit, auf die Information über den Verbrauch seines Prepaid-Telefons über die Webseite des NETZBETREIBERS, www.vivamobile.eu zuzugreifen. Zu diesem Zweck ist vom NETZBETREIBER ein persönlicher Zugangscode anzufordern.
Der KUNDE erhält bei der Anmeldung zum Dienst eine SIM-Karte, die Eigentum des NETZBETREIBERS bleibt und ihm den Zugang zu dem Dienst gestattet. Der KUNDE erhält ebenfalls eine persönliche Identifikationsnummer, die geheimzuhalten ist und in das Mobiltelefon eingegeben werden muss, um dieses nutzen zu können. Er ist verpflichtet, diese vertraulich aufzubewaren. Der NETZBETREIBER behält sich das Recht auf Beschränkung der Höchstzahl der Aktivierungen von SIM-Karten und Leitungen vor, die den Dienst zu Gunsten eines einzigen Berechtigten dazu unterstützen oder die Anzahl der einem bestimmten Tarif zugeordneten Leitungen zu begrenzen. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Nutzung von SIM-Karten in anderen Geräten, ausgenommen es wurde vorher eine ausdrückliche Genehmigung des Netzbetreibers eingeholt. Unter dem Grundsatz technologischer Neutralität und der Berücksichtigung, dass die SIM-Karte dieser persönlichen Identifikationsnummer und einer Telefonnummer zugeordnet ist, versteht sich jede Kommunikation von einer SIM-Karte und/oder einem dem Kunden zugewiesenen Zugangscode als durch den Kunden oder mit dessen Einverständnis durchgeführt. Er haftet daher nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesetzlich dafür. Der KUNDE akzeptiert als Beweis jede telefonische Anweisung, die er während der Gültigkeit des Vertrages zu dem Grunddienst oder Zusatzdiensten an den NETZBETREIBER richtet. Treten zwischen den Parteien Streitigkeiten zu den vom Kunden durchgeführten Kommunikationen auf, räumen die Parteien den Aufzeichnungen, die von den den Diensten zugeordneten EDV-Systemen angelegt oder gespeichert werden, volle Beweiskraft ein. Davon ausgenommen sind Gegenbeweise zu Lasten des KUNDEN. Dem KUNDEN obliegt es, von allen Diensten und/oder Funktionalitäten verantwortungsbewusst Gebrauch zu machen. Der NETZBETREIBER übernimmt keinerlei Haftung für Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder unsachgemäße Verwendung der SIM-Karten und/oder des Zugangscodes durch den Kunden oder Dritte. Der KUNDE haftet für allen Verkehr, jede Nutzung und sämtlichen unsachgemäßen Gebrauch seiner SIM-Karte. Der NETZBETREIBER kann nach vorheriger Identifizierung des Kunden und seiner persönlichen Umstände nichtsdestotrotz die ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen, um den KUNDEN vor Schaden zu bewahren, sobald ihm der KUNDE über den Kundenbetreuungsdienst die Bestätigung oder den Verdacht des Verlustes, Diebstahls oder Raubes seiner SIM-Karte und/oder seiner Zugangscodes oder die Feststellung mitteilt, dass Dritte Kenntnis davon haben und die zweckmäßigen Prüfungen der Anzeige bei der zuständigen Behörde bei Diebstahl oder Raub der SIM-Karte oder des Verlusts der SIM-Karte vornehmen, die Eigentum des Netzbetreibers ist und dem/den Kunden von diesem überlassen wurde Bei Verlust oder Diebstahl beschafft der NETZBETREIBER dem KUNDEN schnellstmöglich (eine) neue SIM-Karte(n). Sofern der NETZBETREIBER nicht beschließt, dem KUNDEN günstigere Bedingungen einzuräumen, muss dieser zum Zeitpunkt des Ersatzes den geltenden Wiederbeschaffungsbetrag entrichten. Sollte der KUNDE erneut in den Besitz der verlorenen/gestohlenen SIM-Karte gelangen, ist diese an den NETZBETREIBER zurückzugeben. Die SIM-Karte muss dem NETZBETREIBER zurückgegeben werden, wenn er das bei Ersatz oder Änderung aus technischen, betrieblichen oder anderen Gründen verlangt, um den Dienst zu verbessern oder endgültig einzustellen. Der NETZBETREIBER haftet für fehlerhafte und nicht für den Gebrauch geeignete SIM-Karten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und leistet, sofern die Unwirksamkeit nicht auf mangelnde Erfahrung oder Fahrlässigkeit des KUNDEN zurückzuführen ist, wenigstens zwölf Monate ab der entsprechenden Lieferung kostenlosen Ersatz oder Reparatur Die Karte ist ab dem Zeitpunkt des ersten Anrufs oder der letzten Aufladung neun Monate lang gültig und gestattet einen Monat länger die Entgegennahme von Gesprächen. Zur Vermeidung der Deaktivierung der Karte, die den Verlust der zugewiesenen Telefonnummer und des zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Kontostands mit sich bringt, muss sie im vorgesehenen Zeitraum von neun Monaten wenigstens ein Mal aufgeladen werden 10.-. Schutz personenbezogener Daten Der KUNDE erkennt an, über das Bestehen und die Verpflichtung des NETZBETREIBERS zur Führung eines Registers informiert worden zu sein, in dem folgende Daten des Käufers einer Prepaid-Karte stehen: Vor- und Zuname/n, Staatsangehörigkeit und Ausweisnummer. Diese Daten sind durch Vorlage des entsprechenden Personalausweises zu prüfen. Bei juristischen Personen erfolgt die Identifizierung unter Vorlage des Steuerausweises und im Register werden der Firmenname und die Umsatzsteueridentifikationsnummer vermerkt. Sobald die Prepaid-Karte aktiviert wurde, tritt der NETZBETREIBER die oben erwähnten Daten auf Anforderung der entsprechenden Behörde an die Behörden ab, die in der Einzigen Zusatzbestimmung des Gesetzes 25/2007 vom 18. Oktober über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Leistung elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, aufgeführt sind. 11.- Pflichten des NETZBETREIBERS Der NETZBETREIBER ist zu Folgendem verpflichtet:
a) Er liefert dem KUNDEN den Dienst innerhalb der eigenen eingerichteten Verbindungszonen.
Dem NETZBETREIBER obliegen folgende Rechte:
13.- Der KUNDE kann sich nach vorheriger Identifizierung und Nachweis seiner Personalien über den Kundendienst an den NETZBETREIBER wenden, um Beschwerden über Betrieb, Preis, Abrechnung, Schadenshaftung oder sonstige Fragen vorzubringen, in etwa in Zusammenhang mit dem Dienst auftreten. Dies muss binnen eines Monats ab der Kenntnis des Umstands geschehen, der sie veranlasst. Die Beschwerden können vom KUNDEN telefonisch unter der Kundendienstnummer 222 (vom Mobiltelefon aus) oder 901 44 00 88 (oder der Rufnummer, die sie ggf. ersetzt), per Post unter Angabe: Viva Mobile. Reclamaciones, PLAZA SAN JOAN Z/G, E-20269 ABALTZISKETA (GUIPUZKOA) oder auch über das Online-Formular auf der Webseite von Viva mobile: http://www.vivamobile.eu vorgebracht werden. Bei einer telefonisch formulierten Beschwerde über den Kundendienst wird der KUNDE darüber informiert, dass er ein Schriftstück zum Nachweis der Vorbringung und des Inhalts der Klage oder Beschwerde beantragen. 14.- Der KUNDE kann über den Kundendienst unter der Rufnummer 222 vom Mobiltelefon aus oder unter 901 44 0088 weitere Informationen einholen. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen Änderungen durch den NETZBETREIBER. Ihre aktualisierte Fassung ist jeweils in den Handelsbüros von Viva mobile erhältlich. Wird eine dieser Bedingungen für nichtig, ungültig oder unwirksam erklärt, wird davon die Geltung oder Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt, die für den Netzbetreiber und den Kunden verbindlich bleiben. Die Beziehung zum KUNDEN wird nach spanischem Recht geregelt. 15.- Verpflichtung zu festen Laufzeiten bei dem Dienst Gegebenenfalls kann der KUNDE Anhänge zu diesem Vertrag unterzeichnen. Mit diesen verpflichtet er sich, den Dienst durch den von Erhalt von Angeboten, Nachlässen oder Geräten zu Werbepreisen für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kommen die in diesen Anhängenen vorgesehenen speziellen Rechte und Verpflichtungen zur Anwendung.
EUSKALTEL, S.A. |
