ALLGEMEINE FÜR DEN POSTPAID-SERVICE-VERTRAG

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN POSTPAID-SERVICE-VERTRAG ZWISCHEN PRIVATKUNDEN UND EUSKALTEL

Die Unterzeichnung des Service-Vertrags bei Anmeldung zu dem Mobilfunkdienst setzt die Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, die nach den Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz 32/2003 (Ley 32/2003, General de Telecomunicaciones) und dessen Umsetzungsvorschrift sowie nach den geltenden Gesetzen zur Verteidigung von Verbrauchern und Nutzern und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages erstellt wurden.

1.- VERTRAGSGEGENSTAND.

Durch diesen unbefristeten Vertrag mit ggf. Akzeptanz einer Mindestlaufzeit bzw. einer zeitweiligen Laufzeit, dessen Einzelheiten im Anhang unterzeichnet werden, stellt EUSKALTEL S.A. (nachfolgend als NETZBETREIBER bezeichnet) natürlichen Personen oder Rechtspersonen, deren Umstände beschrieben werden, seine Dienste für Telefongespräche und Datenübertragung zur Verfügung. Dies geschieht entsprechend der auf der ersten Seite des Vertrages angegebenen Möglichkeit, den Informationen über den Dienst zu den Tarifen und innerhalb der Kreditbeschränkung, die ggf. mit dem Einverständnis des KUNDEN während ver Vertragslaufzeit bestimmt werden.
Der Dienst ist für den KUNDEN in seiner Eigenschaft als Endnutzer bestimmt und der Vertrag stützt ohne vorheriges und ausdrückliches Abkommen oder Einverständnis des NETZBETREIBERS weder den Weiterverkauf der vertraglich vereinbarten Dienste noch deren Vermarktung auf jeglichem Wege. Gleichzeitig stellt der Vertragsabschluss des Dienstes keine Bezeichnung, Definition, Ausstattung, Stützung oder Legitimierung des Handelns oder Eingreifens durch den KUNDEN und/oder der Nutzung des Dienste durch diesen als virtuellen Mobilfunkbetreiber oder ähnliche Gestalt dar, was sich in keinem Fall als im Vertragsgegenstand erhalten verstehen kann. Der KUNDE darf daher in keinerlei Weise Elemente, Geräte und Installationen manipulieren oder ändern, die es ihm ermöglichen, in einer Eigenschaft auf den Dienst zuzugreifen und diesen zu nutzen, die von der des Entnutzers abweicht.

2. QUALITÄT.

 Die im laufenden Jahr geltenden Mindestvorgaben für die Qualität der durch den NETZBETREIBER angebotenen Dienste werden den zuständigen Behörden mitgeteilt und auf der Webseite des NETZBETREIBERS www.vivamobile.eu veröffentlicht.

Gleichzeitig kann der KUNDE die kostenlose Zusendung der Mindestvorgaben für die Qualität der Dienste per Post an seinen Wohnsitz anfordern.

Hinsichtlich der Entschädigung für Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Servicequalität (Anordnung ITC/912/2006) verpflichtet sich der NETZBETREIBER, den KUNDEN zu entschädigen, wenn dieser von einer Nichtverfügbarkeit des öffentlich verfügbaren Mobilfunkdienstes und/oder Datenübertragungsdienstes (Internet) von über (7) Stunden pro Monat betroffen ist (wobei der Monat dem Abrechnungszeitraum des KUNDEN entspricht).

Der KUNDE muss dem NETZBETREIBER durch eine schriftliche Erklärung an den Kundendienst innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen ab der Wiederherstellung des Dienstes mitteilen, dass er sich zum Zeitpunkt des Auftretens der Unterbrechung in einem Gebiet befand, das von dieser betroffen war. Diese Information darf den in den EDV-Systemen des NETZBETREIBERS enthaltenen Informationen nicht widersprechen, wobei dem KUNDEN dieser Umstand vom NETZBETREIBER mitzuteilen ist.

Die Entschädigung wird dem KUNDEN folgendermaßen berechnet und entrichtet:

A) Für den Telefondienst:
Der NETZBETREIBER verpflichtet sich zur Entschädigung des KUNDEN durch einen Betrag, der wenigstens so hoch ist wie der höchste der beiden unten aufgeführten Beträge:

a) Der Mittelwert des abgerechneten Betrags für sämtliche unterbrochenen Dienste während der der Unterbrechung vorausgegangenen drei Monate, proportional zur Dauer der Unterbrechung. Im Falle, dass der KUNDE weniger als drei Monate KUNDE ist, wird der durchschnittliche Abrechnungsbetrag der vollständigen Monatsbeträge bzw. der Betrag, der einer dem Zeitraum des tatsächlichen Verbrauchs entsprechenden angenommene Monatsrate zu Grunde liegt, kalkuliert.
b) Fünf Mal der monatliche Betrag, der in dem Monat, als die Unterbrechung auftrat, gezahlt wurde, proportional zur Dauer der Unterbrechung.

B) Für den Datenübertragungsservice (Internet):

Im Falle einer Unterbrechung des Internetdienstes verpflichtet sich der NETZBETREIBER zur Entschädigung des KUNDEN durch einen Betrag, der sich aus dem Durchschnitt der für diesen Dienst abgerechneten Beträge der drei vorausgegangenen Monate ergibt, proportional zur tatsächlichen Dauer der Unterbrechung des Dienstes.

3.- PREIS FÜR DEN DIENST.

Für den Sprach- und/oder Datenverkehr des KUNDEN gelten die Preise, Gebühren, Boni und/oder ggf. Mindestverbräuche, die zu den dem Zeitpunkt der Nutzung des Dienstes geltenden Tarifen und sonstige allgemeinen und/oder besonderen Bedingungen, Angeboten oder Werbeaktionen abgeschlossen wurden.

Anfänglich gelten die in der Information mit den gültigen Tarifen aufgeführten Bedingungen, die vor Beginn der Leistung des Dienstes ausgehändigt werden. Preiszugeständnisse, Werbeaktionen und/oder Ermäßigungen auf den Preis für den Dienst durch den NETZBETREIBER beschränken sich auf die spezifischen Umstände, für die sie gewährt wurden sowie auf den Zeitpunkt der Ausführung der Aktivierung. Auf keinen Fall stellen diese Maßnahmen einen Präzedenzfall zu Gunsten des KUNDEN dar.

Der KUNDE kann in jedem Abrechnungszyklus kostenlos einen Tarifwechsel vornehmen. Für nachfolgende Wechsel werden dem KUNDEN 6 Euro in Rechnung gestellt. Ist der KUNDE allerdings die Verpflichtung eingegangen, in einem bestimmten Tarif zu bleiben und wechselt er vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums seinen Tarif, muss er dem NETZBETREIBER gegebenenfalls die festgelegte Vertragsstrafe zahlen.

Werden dem KUNDEN auf der Rechnung Nachlässe oder die Anwendung von Tarifen eingeräumt, die für den Kunden kostenlose Zeitbereiche, Flat-Rates oder eine Höchstabrechnungsgrenze nach Zeit oder Volumen des Telefonverkehrs bedeuten, sind diese mit jedem System inkompatibel, das die Konzentration, Transformation oder Konversion der Anrufe oder des Verkehrs mit sich bringt. Der Netzbetreiber behält sich in diesem Fall die Vertragsauflösung oder die Inrechnungstellung des tatsächlichen Verkehrs und/oder ohne Anwendung solcher Beschränkungen oder Nachlässe an den KUNDEN vor.

Der NETZBETREIBER behält sich bei Verfügbarkeit von Flat-Rates oder einer Höchstabrechnungsgrenze nach Zeit oder Volumen des Telefonverkehrs die Möglichkeit vor, auf diese eine Erhöhung gleich dem jährlichen Anstieg des Verbraucherpreisindexes anzuwenden, der vom spanischen Statistikamt oder der dieses ersetzenden offiziellen Stelle veröffentlicht wird.

Der KUNDE ist zur Zahlung der gesetzlich anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben verpflichtet.

Der NETZBETREIBER verpflichtet sich, jede Vertragsänderung und insbesondere Tarifänderungen mindestens zehn (10) Tage vor Inkrafttreten der Änderung den in dieser Sache zuständigen Behörden und einen (1) Monat vorher dem KUNDEN mitzuteilen. Die Mitteilung an den Kunden kann unter ausdrücklichem Verweis auf die VIVA Webseite www.vivamobile.es durch eine Mitteilung auf der Rechnung oder auf alternative Weise erfolgen. Wird dies vom KUNDEN gewünscht, erfolgt die Mitteilung dieser Änderung kostenlos schriftlich. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes durch den KUNDEN ab der Mitteilung versteht sich als Einverständnis damit.

4.- BERECHNUNG UND ZAHLUNGSWEISE.

Der NETZBETREIBER stellt die Beträge, die der Kunde für die Nutzung des Dienstes begleichen muss, in der von diesem gewählten Modalität in Rechnung. Die Rechnungen werden an die letzte Anschrift geschickt, die der Kunde dem Netzbetreiber schriftlich mitgeteilt hat. Dies geschieht unbeschadet der Rechnungsstellung auf EDV-Träger, soweit das von den Vertragsparteien vereinbart wird.
Das Managementsystem des NETZBETREIBERS, in dem das Fakturierungs- und Inkassoverfahren enthalten ist, ist nach ISO 9001:2000 zertifiziert und wird regelmäßig von einer externen Stelle geprüft.
Auf den Rechnungen werden die Beträge aufgeschlüsselt, die für die Lasten zu zahlen sind, die sich aus den vom Kunden in Anspruch genommenen geleisteten Diensten ableiten, Promotionaktionen, Nachlässe und sonstige vom NETZBETREIBER gebotene Bedingungen sowie die Steuern, die in jedem Fall gesetzlich anfallen.
Auf Antrag beim NETZBETREIBER unter schriftlichem Nachweis seiner Identität hat der KUNDE nach geltenden Bestimmungen ein Recht darauf, nicht aufgeschlüsselte Rechnungen und unabhängige Rechnungen für den Grunddienst und gegebenenfalls die Mehrwertdienste zu beziehen. Unbeschadet des eventuell bestehenden und bekannten Kundenrechts auf den Erhalt nicht aufgeschlüsselter Rechnungen schlüsselt der Betreiber auf den Rechnungen den entsprechenden Teil für Trägerdienste für Mehrwertdienste und den entsprechenden Teil für die Mehrwertdienstleister auf und gibt, wenn möglich, die Identität und Umsatzsteuernummer dieser Dienstleister an. Ist diese Identität unbekannt, informiert der Betreiber über die Identität des Betreibers der Mehrwertdienste, damit sich der Kunde an diesen wenden kann, um diese Identität zu erfahren.
Der Kunde entrichtet dem NETZBETREIBER die Beträge für im Ausland getätigte und entgegengenommene Anrufe entsprechend der für die Nutzung des Netzes ausländischer Netzbetreiber festgelegten Lastschriften oder Preise, die im Netz des Betreibers des Dienstes nicht tarifiert sind. Sie werden vom Betreiber zu den dem Kunden ausgehändigten spezifischen Bedingungen für den Dienst der internationalen Rufverbindung (Roaming) auf die Kundenrechnung überwälzt und stehen über den Kundendienst und die VIVA-Webseite im Internet zur Verfügung. Die Herkunft von im Roaming entgegengenommenen Anrufen wird nicht aufgeschlüsselt.
Entsprechend dem Postpaid-Dienst erfolgt die Zahlung jedoch per Lastschrifteneinzug der Rechnungen von dem vom Kunden angegebenen Bankkonto. Dieser verpflichtet sich, auf diesem Konto stets für einen ausreichenden Saldo zur Zahlung der dem NETZBETREIBER geschuldeten Beträge zu sorgen. Andernfalls ist auch die Barzahlung am Handelssitz von VIVA in Parque Tecnológico, Edificio 809, Derio, Bizkaia, möglich. Diese Zahlungsweise ist allerdings ausdrücklich schriftlich zu wählen. Das Kreditinstitut, bei dem das Konto besteht, erhält die Mitteilung des NETZBETREIBERS mit der Summe der vom Kunden zu begleichenden Beträge. Auf der Rechnung ist das Fälligkeitsdatum angegeben. Der Abrechnungszyklus für die in den Zeiträumen zuvor genutzten Dienste erfolgt, sofern Kunde und NETZBETREIBER nichts anderes vereinbaren, automatisch monatlich. Der NETZBETREIBER kann jedoch den entsprechenden Betrag oder ausstehenden Saldo sofort in Rechnung stellen und zur Einkassierung abschicken, wenn:

• die bereitgestellten Vorauszahlungen vom Kunden überschritten werden;
• die Einstellung des Dienstes erfolgt;
• die Aufhebung des Vertrages oder die Unterbrechung des Dienstes eintritt;
• der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Leistung des Dienstes nicht einhält.
Für Rechnungen, die aus nicht dem Kreditinstitut anzulastenden Gründen nicht zum vorgesehenen Termin beglichen werden, fällt der gesetzliche Zinssatz an. Bei Nichtzahlung der Beträge, die bei der vom Kunden zur Zahlung angegebenen Bankverbindung zum Lastschrifteneinzug vorlegt werden, behält sich der NETZBETREIBER das Recht vor, die Zahlung der entsprechenden Gebühr für die Rücklastschrift zu fordern, die auf höchstens 2 % der Rücklastschrift und mindestens 2 Euro festgelegt wird. Der NETZBETREIBER kann die sofortige Einkassierung des gesamten geschuldeten Betrages zu Lasten von Kredit- oder Debitkarten vornehmen, die vom Kunden hierfür angegeben wurden, oder zu Lasten der erforderlichen oder freiwilligen Hinterlegungen oder sonstiger vom Kunden geleisteter Sicherheiten.
Der NETZBETREIBER stellt dem Kunden monatlich den Betrag in Rechnung, den dieser für die Leistung des Dienstes entrichten muss. Falls es aus technischen Gründen nicht möglich ist, die Rechnungsstellung für den Kunden im unmittelbar auf die Fälligkeit folgenden Zeitraum vorzunehmen, kann der Netzbetreiber die Rechnung in den folgenden Zeiträumen zur Einkassierung vorlegen. Der NETZBETREIBER kann die fälligen Beträge unverzüglich zur Zahlung einfordern, wenn (i) der Kunde die vereinbarten Kreditgrenzen überschreitet, gegebenenfalls (ii) die Einstellung oder Unterbrechung des Dienstes erfolgt, (iii) der Kunde diesen Vertrag nicht einhält oder (iv) bei Betrug oder Gefahr der Nichtzahlung.
Der NETZBETREIBER kann die Zahlung von Beträgen als Rechnungsvorauszahlung verlangen, für die der Kunde keine Zinsen bekommt. Dies geschieht über den Betrag, der vom NETZBETREIBER je nach abgeschlossenem Dienst und/oder gegebenenfalls genutzten Schätzverbrauch bestimmt und vom Kunden angenommen wird. Überschreitet der Wert der Anrufe diese Vorauszahlung, kann der NETZBETREIBER den entsprechenden Betrag oder ausstehenden Saldo unverzüglich in Rechnung stellen und zur Zahlung einfordern.
Bei Leistung des Vorauszahlung ist der NETZBETREIBER zur Ausstellung einer Quittung verpflichtet und bei der Rechnungsstellung muss dies aufgeschlüsselt werden.
Bei Erlöschen des Vertrages erstattet der NETZBETREIBER dem Kunden gegebenenfalls den Vorauszahlungsbetrag zurück, sobald er die erforderlichen Prüfungen einschließlich der zur Nutzung des Roaming-Dienstes vorgenommen hat. Die Vorauszahlungsbeträge können gegebenenfalls zur Zahlung von Beträgen verwendet werden, die der Kunde bei Vertragsauflösung schuldet.

5.- ZAHLUNGSGARANTIEN.

 Der NETZBETREIBER kann nach Eingang des Anmeldeantrags des Kunden und jederzeit während der Vertragslaufzeit Folgendes tun, um die Einhaltung der Verpflichtungen durch den Kunden zu gewährleisten:
a. Vom KUNDEN die Hinterlegung eines unverzinslichen Bargeldbetrages oder die Ausstellung einer Bankbürgschaft fordern.
b. Dem KUNDEN eine Kreditbeschränkung zuweisen.
c. Mehrwertdienste und andere internationale Dienste für den KUNDEN einschränken.
Diese Maßnahmen sind unter anderem in folgenden Fällen gerechtfertigt:

•  Bei Beträgen für jeden geltenden oder nicht geltenden Vertrag mit dem NETZBETREIBER oder Dritten, deren Zahlung durch den Kunden aussteht.
• Bei wiederholtem Verzug des KUNDEN bei der Zahlung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Netzbetreiber oder bestehender Gefahr des Betrugs, des Verzugs oder der unerlaubten Nutzung des Dienstes.

Die obige Auflistung verhindert oder beschränkt in jedem Fall nicht die Einschätzung anderer ähnlicher Fälle durch den NETZBETREIBER, die das Treffen der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Maßnahmen rechtfertigen können.


Die Forderung zur Hinterlegung eines Betrages oder zur Ausstellung der Bürgschaft erfolgt in jeder Weise, die den Erhalt durch den KUNDEN belegt, wobei diesem für die Ausstellung oder gegebenenfalls die Zahlung der ausstehenden Beträge eine Frist von nicht unter fünfzehn (15) Tagen eingeräumt wird. Für die Zuweisung einer Kredit- oder Dienstbeschränkung genügt die vorherige Mitteilung des NETZBETREIBERS an den KUNDEN.

Bei den Sicherheiten, die für wiederholten Verzug in der Zahlung der entsprechenden Rechnungen für einen anderen oder andere Abonnementverträge gefordert werden, wird der hinterlegte Betrag zurückerstattet, wenn nachgewiesen wird, dass in der Zahlung der vom NETZBETREIBER an den KUNDEN gesendeten Rechnungen in einem (1) Jahr keinerlei Verzug eingetreten ist. Der in diesen Fällen hinterlegte Betrag oder die entsprechende Bürgschaft ist in keinem Fall höher als der durchschnittliche Schätzverbrauch von drei (3) Monaten pro Kundenanschluss.

In den übrigen Fällen entfällt die Zuweisung der Kredit- oder Dienstbeschränkung, sobald der NETZBETREIBER Kenntnis davon hat, dass die Umstände, die zu diesen Maßnahmen führten, bereits nicht mehr bestehen. Kündigt ein KUNDE mit ausstehenden Verbindlichkeiten den Dienst oder beantragt er die Namensänderung seines Vertrages, kann der NETZBETREIBER die Sicherheit für die gesamte eingegangene Schuld in Anspruch nehmen, wobei der Restbetrag dem KUNDEN zur Verfügung steht. Hat der KUNDE alle Rechnungen bezahlt, wird der hinterlegte Betrag vollständig zurückerstattet.

Die Rückzahlungsfrist für den hinterlegten Betrag beträgt fünfzehn (15) Tage ab dem Folgetag auf die Erfüllung der Umstände, die die Rückerstattung gestatten.

6.- EINSTELLUNG DES DIENSTES.

 Kommt der KUNDE der Zahlung der geschuldeten Beträge teilweise oder vollständig nicht nach, ist der NETZBETREIBER zu den erforderlichen Maßnahmen befugt, um die ausgehenden Anrufe zu beschränken und/oder den Dienst entsprechend dem Vertrag und der Anhänge, die der Lastschrift zugeordnet sind, deren Betrag nicht bezahlt wurde, einzustellen. Diese Beschränkung und/oder Einstellung kann ab dem Folgetag auf die Feststellung der Nichtzahlung erfolgen.

Der NETZBETREIBER nimmt die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Dienstes an dem Werktag vor, der auf den Tag folgt, an dem er sich von der Begleichung des geschuldeten Betrages überzeugt hat.
Der KUNDE hat den für die Wiederherstellung des Dienstes anfallenden Betrag zu leisten, falls diese erfolgt.

Die Einstellung betrifft nur die Dienste, bei deren Zahlung der Verzug aufgetreten ist. Die Nichtzahlung der Lastschrift für Mehrwertdienste, gegebenenfalls Internetzugang oder jedes anderen Dienstes, der vom öffentlich verfügbaren Telefondienst abweicht, führt nur zur Einstellung dieser Dienste.

Der Dienst kann bei Nichteinverständnis des KUNDEN mit der Abrechnung von Mehrwertdiensten eingestellt werden, es sei denn, der KUNDE bezahlt dessen Betrag ohne die den Mehrwertdiensten entsprechenden Titel. In diesem Fall kann der Gläubiger der Mehrwertdienstleistung auf dem ordentlichen Rechtsweg getrennt von der Einkassierung der Rechnung für Telekommunikationsdienste die Zahlung einfordern. Zur Vermeidung der endgültigen Einstellung oder Unterbrechung muss der KUNDE die Einreichung der Beschwerde bei den in Bedingung 12 dieses Schriftstücks genannten Instanzen und die nachweisliche Angabe des geschuldeten Betrages belegen.

7.- BEDINGUNGEN DES DIENSTES.

Der KUNDE muss den Anweisungen und Mitteilungen des NETZBETREIBERS zur ordnungsgemäßen Nutzung der Dienste Folge leisten und die geltenden behördlichen Bestimmungen zu Luftfahrt und Verkehr einhalten. Der NETZBETREIBER haftet nicht für Fälle, in denen nicht seiner Kontrolle unterliegende Umstände wie höhere Gewalt oder Zufall eintreten und ebensowenig, wenn die öffentliche Ordnung Vorrang hat.

Im Sinne der in den folgenden Punkten A und B aufgeführten Entschädigungen bleiben die Dienste für internationale Rufverbindung (Roaming), die im Ausland von anderen Netzbetreibern als dem Betreiber des Dienstes geleistet werden und in dessen Netz nicht tarifiert sind, ausgeschlossen.

Der NETZBETREIBER leistet den Dienst ausschließlich in den spanischen Gebieten mit Netzabdeckung, wo er selbst zu gegebener Zeit sein Netz installiert hat. Der Netzbetreiber verpflichtet sich, die Dienstverfügbarkeit im Rahmen der Einschränkung der Netzabdeckung und des Standes der Technik mitzuteilen. Der NETZBETREIBER haftet in jedem Fall nicht für Unterbrechungen oder mangelhaften Betrieb des Dienstes infolge orografischer und/oder atmosphärischer Bedingungen, die seine Leistung verhindern oder den Zugang zum Dienst unmöglich machen. Ebensowenig haftet er für Informationsinhalte, die nicht von ihm erstellt wurden, ihm unbekannt sind oder die nicht von ihm vorhergesehen wurden und sich aus Zusatzdiensten ableiten

A. ENTSCHÄDIGUNG FÜR EINE ZEITWEILIGE UNTERBRECHUNG DES MOBILFUNKDIENSTES

Im Falle einer Unterbrechung des Mobilfunkdienstes verpflichtet sich der NETZBETREIBER dazu, den KUNDEN durch einen Betrag zu entschädigen, der wenigstens so hoch wie der höhere der beiden unten aufgeführten Beträge ist:

a) der Mittelwert des abgerechneten Betrags für sämtliche unterbrochenen Dienste während der der Unterbrechung vorausgegangenen drei Monate, proportional zur Dauer der Unterbrechung. Im Falle, dass der KUNDE weniger als drei Monate KUNDE ist, wird der durchschnittliche Rechnungsbetrag der vollständig erfolgten Monatsbeträge bzw. der Betrag, der einer dem Zeitraum des tatsächlichen Verbrauchs entsprechenden angenommene Monatsrate zu Grunde liegt, kalkuliert.
b) Fünf Mal der zum Zeitpunkt der Unterbrechung geltende monatliche Betrag, proportional zur Dauer der Unterbrechung

Der NETZBETREIBER verpflichtet sich, den KUNDEN in der dem der Unterbrechung des Dienstes nachfolgenden Monat entsprechenden Rechnung automatisch zu entschädigen, wenn der Unterbrechung das Recht auf eine Entschädigung durch einen Betrag, der höher als einen Euro ist, zu Grunde liegt.

Im Falle von Unterbrechungen durch Ursachen höherer Gewalt entschädigt der NETZBETREIBER den KUNDEN durch Rückerstattung des monatlichen Betrags und weitere vom Verkehr unabhängige Beträge, proportional zur Dauer der Unterbrechung.
Ungeachtet der obigen Ausführungen haftet der NETZBETREIBER in folgenden Fällen nicht für eine mangelhafte Leistung oder Unterbrechung des Dienstes:

a) Durch den KUNDEN oder diesem unterstehende Personen gravierende Nichteinhaltung der in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen, insbesondere im Fall von Zahlungsverzug.
b) Für Schäden, die durch das Netz auf Grund der Nutzung durch den KUNDEN von fehlerhaften Geräten entstanden sind, die nicht den derzeitig geltenden Vorschriften entsprechen.

B. ZEITWEILIGE UNTERBRECHUNG DER DATENÜBERTRAGUNG (INTERNET)

Im Falle einer Unterbrechung des Internetdienstes verpflichtet sich der NETZBETREIBER zur Entschädigung des KUNDEN durch den Betrag, der sich aus dem Durchschnitt der für diesen Dienst abgerechneten Beträge der drei vorausgegangenen Monate ergibt, proportional zur tatsächlichen Dauer der Unterbrechung des Dienstes.

Die Entschädigung erfolgt automatisch in dem der Unterbrechung des Dienstes folgenden Monat, ungeachtet dessen, ob es sich um eine ständige oder zeitweise auftretende Unterbrechung handelte und in einem Zeitraum von 8 bis 22 Uhr mehr als sechs Stunden betrug. Diese Entschädigung kommt nicht zur Anwendung, wenn der zeitweiligen Unterbrechung des Dienstes eine der folgenden Ursachen zu Grunde liegt:

a) Gravierende Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch die KUNDEN.
b) Schäden am Netz, die durch den KUNDEN durch Verwendung von Geräten hervorgerufen wurden, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen.

C) IDENTIFKATION DER VON EINER UNTERBRECHUNG DES MOBILFUNK- ODER INTERNETDIENSTES BETROFFENEN NUTZER

Als Unterbrechung des Dienstes in einem Gebiet, von dem der KUNDE betroffen ist, gilt, wenn einer der folgenden Umstände zu Grunde liegt:
a) Der NETZBETREIBER erlangt durch seine EDV-Systeme davon Kenntnis, dass der KUNDE sich zum Zeitpunkt der Unterbrechung in dem betroffenen Gebiet aufhielt.
b) Die Unterbrechung betrifft das Gebiet, in dem sich der im Vertrag genannte Wohnsitz befindet und der NETZBETREIBER erlangt durch seine Informationssysteme davon Kenntnis, dass der KUNDE sich während der Dauer der Unterbrechung in keinem anderen Gebiet aufhielt.
c) Der KUNDE teilt dem NETZBETREIBER durch eine schriftliche Erklärung innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen ab Wiederherstellung des Dienstes mit, dass er sich zum Zeitpunkt des Auftretens der Unterbrechung in dem betroffenen Gebiet aufhielt. Diese Information darf den in den EDV-Systemen des NETZBETREIBERS enthaltenen Informationen nicht widersprechen, wobei dieser Umstand dem KUNDEN durch den NETZBETREIBER ordnungsgemäß mitzuteilen ist.

8.- NUTZUNG DES DATENDIENSTES.
 
Der KUNDE verpflichtet sich zur sachgemäßen Nutzung des nationalen und internationalen Datendienstes GPRS/UMTS/HSPA in allen verfügbaren Formen. Als nicht sachgemäß gelten in diesem Sinne:
 
-         Die Nutzung des Dienstes zur Übermittlung von Sprachverkehr über IP (VoIP) oder von Verkehr durch gemeinsame Nutzung von Dateien durch die Nutzer (P2P peer to peer).
-          Das monatliche Überschreiten von 15GB Verkehr GPRS/UMTS/HSPA im Netz des NETZBETREIBERS mit einem beliebigen der geltenden Tarife.
 
Im Falle, dass eine unsachgemäßer Nutzung des Dienstes festgestellt wird, behält der NETZBETREIBER sich das Recht vor, die Leistung einzustellen, zu beenden oder die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um diese nicht sachgemäße Nutzung zu verhindern.

9.- SIM-KARTE.

Der KUNDE erhält bei der Anmeldung zum Dienst eine SIM-Karte, die Eigentum des NETZBETREIBERS bleibt und ihm den Zugang zu dem Dienst gestattet. Der KUNDE erhält ebenfalls eine persönliche Identifikationsnummer, die geheimzuhalten ist und in das Mobiltelefon eingegeben werden muss, um dieses nutzen zu können. Er ist verpflichtet, diese vertraulich aufzubewaren. Der NETZBETREIBER behält sich das Recht auf Beschränkung der Höchstzahl der Aktivierungen von SIM-Karten und Anschlüssen vor, die den Dienst zu Gunsten eines einzigen Berechtigten dazu unterstützen oder die Anzahl der einem bestimmten Tarif zugeordneten Leitungen zu begrenzen. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Nutzung von SIM-Karten in anderen Geräten, ausgenommen es wurde vorher eine ausdrückliche Genehmigung des NETZBETREIBERS eingeholt. Im Falle, dass solche unerlaubten Nutzungen festgestellt werden, behält sich der NETZBETREIBER das Recht vor, den Dienst einzustellen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Ankündigung aufzuheben.

Unter dem Grundsatz technologischer Neutralität und der Berücksichtigung, dass die SIM-Karte dieser persönlichen Identifikationsnummer und einer Telefonnummer zugeordnet ist, versteht sich jede Kommunikation von einer SIM-Karte und/oder einem dem KUNDEN zugewiesenen Zugangscode als durch den KUNDEN oder mit dessen Einverständnis durchgeführt. Er haftet daher nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesetzlich dafür. Treten zwischen den Parteien Streitigkeiten zu den vom Kunden durchgeführten Kommunikationen auf, räumen die Parteien den Aufzeichnungen, die von den den Diensten zugeordneten EDV-Systemen angelegt oder gespeichert werden, volle Beweiskraft ein. Davon ausgenommen sind Gegenbeweise zu Lasten des KUNDEN.

Dem KUNDEN obliegt es, von allen Diensten und/oder Funktionalitäten verantwortungsbewusst Gebrauch zu machen. Der NETZBETREIBER übernimmt keinerlei Haftung für Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder unsachgemäße Verwendung der SIM-Karten und/oder des Zugangscodes durch den KUNDEN oder Dritte. Der KUNDE haftet für allen Verkehr, jede Nutzung und sämtlichen unsachgemäßen Gebrauch seiner SIM-Karte. Der NETZBETREIBER kann nach vorheriger Identifizierung des KUNDEN und seiner persönlichen Umstände nichtsdestotrotz die ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen, um den KUNDEN vor Schaden zu bewahren, sobald ihm der KUNDE über den Kundendienst die Bestätigung oder den Verdacht des Verlustes, Diebstahls oder Raubes seiner SIM-Karte und/oder seiner Zugangscodes oder die Feststellung mitteilt, dass Dritte Kenntnis davon haben und die zweckmäßigen Prüfungen der Anzeige bei der zuständigen Behörde bei Diebstahl oder Raub der SIM-Karte oder des Verlusts der SIM-Karte vornehmen, die Eigentum des NETZBETREIBERS ist und dem/den KUNDEN von diesem überlassen wurde.

Falls der Kunde eine zusätzliche SIM-Karte (ECO-Karte) bekommt, die es ihm gestattet, diese gleichzeitig zur Haupt-SIM-Karte für die Entgegennahme und Tätigung unterschiedlicher Anrufe zu nutzen, gelten für diese die gleichen oben erwähnten Bedingungen. Der KUNDE haftet dabei für allen Verkehr, jede Nutzung und allen unsachgemäßen Gebrauch dieser SIM-Karte und die für ihre Nutzung anfallenden Lasten.

Bei Verlust oder Diebstahl beschafft der NETZBETREIBER dem KUNDEN so schnell wie möglich (eine) neue SIM-Karte(n). Sofern der NETZBETREIBER nicht beschließt, dem KUNDEN günstigere Bedingungen einzuräumen, muss dieser zum Zeitpunkt des Ersatzes den geltenden Wiederbeschaffungsbetrag entrichten. Sollte der KUNDE erneut in den Besitz der verlorenen/gestohlenen SIM-Karte gelangen, ist diese an den NETZBETREIBER zurückzugeben.

Die SIM-Karte muss dem NETZBETREIBER zurückgegeben werden, wenn er das bei Ersatz oder Änderung aus technischen, betrieblichen oder anderen Gründen verlangt, um den Dienst zu verbessern oder endgültig einzustellen. Der NETZBETREIBER haftet für fehlerhafte und nicht für den Gebrauch geeignete SIM-Karten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und leistet, sofern die Unwirksamkeit nicht auf mangelnde Erfahrung oder Fahrlässigkeit des KUNDEN zurückzuführen ist, wenigstens zwölf Monate ab der entsprechenden Lieferung kostenlosen Ersatz oder Reparatur.

10. SPARPAKETE.

 Sparpakete sind diejenigen Produkte, die der KUNDE vertraglich abschließt und die ihm durch Zahlung einer festen monatlichen Gebühr den Zugang zu einer festgelegten Ersparnis oder hinsichtlich des normalen Tarifs reduzierten Preis für eine bestimmten Art ausgewählter Anrufe ermöglichen.

Für diese Art von Sparpaketen wird vertraglich eine Begrenzung auf 1.000 Minuten pro Anschluss und Monat (nicht anhäufbar bei anderen Leitungen) und zusätzlich ein Maximum von 150 unterschiedlichen Fest- oder Mobilenetz-Zielen festgelegt (falls es sich um Sparpakete nach Art des Zieles oder zu einer bestimmten Zeit handelt).

11. DATENÜBERTRAGUNG.

Durch die SIM-Karte und Verwendung eines geeigneten Gerätes kann der KUNDE Daten mittels GPRS-/UMTS-/HSDPA-Technik (je nach Verfügbarkeit senden und empfangen. Für die Datendienste zahlt der KUNDE die anwendbaren Beträge und Tarife in Abhängigkeit von der gesendeten oder empfangenen Datenmenge.
Der KUNDE bestätigt, darüber informiert worden zu sein, dass der SIM-Karte standardmäßig ein Tarif für die Datenübertragung zugeordnet ist, wobei es möglich ist, spezielle Boni und Tarife (national und international) vertraglich abzuschließen.
Der NETZBETREIBER haftet nicht für die in den Webseiten/WAP-Portalen enthaltenen und für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbaren Inhalte jeglicher Art, unabhängig von der für den Zugang und die Verbindung verwendeten Technik und/oder Verbindung und den Zugang zu Informationen, Inhalten, Produkten sowie durch Andere oder Provider bereitgestellte bzw. geleistete Dienste.

Gleichzeitig haftet der NETZBETREIBER in keinem Fall, auch nicht indirekt oder subsidiär, für Produkte, Dienste oder Inhalte, Informationen, Mitteilungen, Meinungen oder Äußerungen jeglicher Art, die von Dritten stammen oder durch diese verbreitet werden und die über die Web-/WAP-Seiten zugänglich sind.

Der KUNDE akzeptiert ausdrücklich, den NETZBETREIBER für jegliche Haftung in Zusammenhang mit Qualität, Genauigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Richtigstellung oder guten Sitten bezüglich der Daten, Programme, Informationen oder Meinungen, gleich welchen Ursprungs, die in seinem Netz oder in Netzen zirkulieren, auf die der KUNDE durch das BETREIBERnetz Zugang hat, nicht zur Verantwortung zu ziehen. Der KUNDE übernimmt allein die Verantwortung für Folgen, Schäden oder Handlungen, die sich durch den Zugang auf die o. a. Inhalte ableiten sowie deren Reproduktion oder Verbreitung. Der NETZBETREIBER übernimmt keine Verantwortung für die Missachtung seitens KUNDEN, welche die Rechte weiterer KUNDEN des NETZBETREIBERS oder Dritter angreifen, einschließlich der Rechte für Copyright, Marken, Patente, vertrauliche Informationen sowie jedes weitere Recht auf geistiges oder industrielles Eigentum.

Ungeachtet der oben aufgeführten Inhalte kann der NETZBETREIBER in alleinigem Ermessen und ohne Motiv für irgendeine Entschädigung umgehend und ohne vorherige Ankündigung die Leistung des Dienstes zum Internetzugang und ggf. in seinem Netz zirkulierende illegale Inhalte einstellen, im Falle, dass er über ein beliebiges Medium darüber informiert wurde, dass der KUNDE die Rechte von Dritten (Recht auf Privatsphäre, Ehre, Ruf, Kommunikationsgeheimnis, geistiges und industrielles Eigentum, Datenschutz etc.) verletzt bzw. den Server des NETZBETREIBERS (beispielsweise und ohne einschränkenden Charakter) nutzt für
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(d) Senden von Massen-E-Mails oder Spam-Mails an Dritte, ungeachtet dessen, ob diese KUNDEN des BETREIBERS sind oder nicht, sowie an die Server des BETREIBERS;
(e) Unschickliche oder unsachgemäße Nutzung (im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Betrieb und Zweck) derjenigen Dienste, die ggf. geleistet werden können wie z. B. Chat-Bereiche, Net Meetings, Newgroups, Foren etc.

Der NETZBETREIBER haftet einzig und allein für die Dienste, die er selbst leistet sowie die von ihm direkt stammenden und durch sein Copyright identifizierbaren Inhalte. Er bleibt in den Fällen von der Haftung ausgeschlossen, in denen Ursachen höherer Gewalt auftreten oder bei denen die Gerätekonfiguration des KUNDEN nicht geeignet ist, um die ordnungsgemäße Nutzung der durch den BETREIBER geleisteten Dienste zu gewährleisten.

Der KUNDE ist dafür verantwortlich, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um einen Befall von Viren und weiteren unerwünschten Angriffen zu vermeiden. Der NETZBETREIBER übernimmt auf keinen Fall Kosten oder Entschädigungen für Schäden oder entgangenen Gewinn auf Grund der genannten Angriffe Dritter über das Internet.

Durch Verwendung der geeigneten Geräte kann der KUNDE seine E-mails über sein Gerät abrufen. Der Zugriff auf das Postfach für das Abrufen von E-Mail gilt als Datenverkehr, der abhängig von den geltenden Tarifen abgerechnet wird. In diesem Sinne empfiehlt es sich für den KUNDEN, die automatische Funktion zum Erhalt von E-Mails entsprechend seiner Bedürfnisse zu konfigurieren.

12.- REKLAMATIONEN.

Der Kunde kann sich nach vorheriger Identifizierung und Nachweis seiner Personalien über den Kundendienst an den Netzbetreiber wenden, um Beschwerden über Betrieb, Preis, Abrechnung, Schadenshaftung oder sonstige Fragen vorzubringen, die etwa im Zusammenhang mit dem Dienst auftreten. Dies muss binnen eines Monats ab der Kenntnis des Umstands geschehen, der sie veranlasst. Die Beschwerden können vom Kunden telefonisch unter der Kundendienstnummer 222 (vom Mobiltelefon aus) oder 901 44 00 88 (oder der Rufnummer, die sie ggf. ersetzt), per Post unter dem Hinweis auf: VIVA MOBILE. RECLAMACIONES, PLAZA SAN JOAN Z/G, 20269 ABALTZISKETA (GUIPUZKOA) oder auch über das Online-Formular auf der Viva mobile-Webseite: http://www.vivamobile.eu vorgebracht werden. Bei einer telefonisch formulierten Beschwerde über den Kundendienst wird der Kunde darüber informiert, dass er ein Schriftstück zur Vorbringung und zum Inhalt der Klage bzw. Beschwerde beantragen kann.
Erhält der Kunde nach vorgebrachter Beschwerde nicht binnen eines Monats eine zufrieden stellende Antwort des Netzbetreibers, kann er seine Beschwerde an die Secretaría de Estado de Telecomunicaciones y para la Sociedad de la Información (Staatssekretariat für Telekommunikation und die Informationsgesellschaft) richten.

13.- KOMMUNIKATIONSGEHEIMNIS.

Der NETZBETREIBER verpflichtet sich, die zu gegebener Zeit verfügbaren erforderlichen technischen Maßnahmen zu treffen, die es gestatten, das in der spanischen Verfassung verankerte Kommunikationsgeheimnis zu garantieren. Dies geschieht unbeschadet der gesetzlichen Überwachungen, die gegebenenfalls angeordnet werden können. Der NETZBETREIBER ist jeder Haftung entbunden, die sich aus dem Erhalt von Aufnahmen von Telefongesprächen, deren Nutzung oder Veröffentlichung und allgemein allen Handlungen und Unterlassungen durch den KUNDEN oder Dritte ableiten, die nicht dem Netzbetreiber anzulasten sind und die Vertraulichkeit und das Kommunikationsgeheimnis verletzen.

14.- SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN.

 Entsprechend der Bestimmungen in der Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten informiert der NETZBETREIBER den KUNDEN über die Existenz einer Datei (EDV-Datei oder Datei) mit personenbezogenen Daten, die von ihm in seiner Haftung und zum Zwecke der Vermarktung, der Unterhaltung seiner Vertragsbeziehungen und der Verwaltung als NETZBETREIBER angelegt wurde.

Diese Datei wird zu den in dieser Klausel sowie auf der ersten Seite dieses Vertrages aufgeführten Zwecken verwendet.

Der KUNDE stimmt der Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken für Produkte und Dienste des NETZBETREIBERS in eigener Sache zu.

Ebenfalls stimmt er der Nutzung seiner Daten zur Fortbildung, Information und Marktstudien sowie Analysen zu.

Der NETZBETREIBER informiert den KUNDEN darüber, dass dieser die in dieser Klausel sowie auf der ersten Seite des Vertrages aufgeführten Einwilligungen jederzeit widerrufen kann.

Der NETZBETREIBER informiert ihn notwendigerweise über die Verpflichtung zum Ausfüllen der auf der ersten Seite stehenden Daten als solche, ohne die der NETZBETREIBER den Dienst nicht leisten kann sowie die Freiwilligkeit der als freiwillig auszufüllenden Daten.

Der NETZBETREIBER kann durch sich oder durch in seinem Interesse handelnde Dritte die Bonität des KUNDEN überprüfen. Dies geschieht durch den Zugang zu EDV-Dateien, in denen die personenbezogenen Daten nach geltenden Bestimmungen enthalten sind. Ferner kann er die Richtigkeit der vom KUNDEN angegebenen Daten überprüfen.
Ebenfalls unterrichtet der NETZBETREIBER den KUNDEN, dass im Falle von Nichtzahlung der fälligen Beträge für die Leistung des Telekommunikationsdienstes innerhalb der dafür vorgesehen Frist sowie Nichterfüllung der in der geltenden Vorschrift festgelegten Anforderungen die mit der Nichtzahlung in Zusammenhang stehenden Daten in Dateien über die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen festgehalten werden können.

Der Netzbetreiber stellt Mittel bereit, um die Identifizierungsmöglichkeiten des anrufenden Anschlusses und angerufenen Anschlusses zu beschränken. Informationen dazu sind der Benutzeranleitung und dem Kundendienst zu entnehmen.

Der Kunde wird ebenso über die Möglichkeit informiert, dass er im Einklang mit den Bestimmungen in Gesetz Nr. 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und sonstiger diesbezüglich geltender Vorschriften jederzeit von seinem Recht auf Zugang, Berichtung, Löschung und Einspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten Gebrauch machen kann. Hierfür muss er sich schriftlich an den NETZBETREIBER wenden. Dies geschieht unter Hinweis auf den gestellten Antrag und Beilage einer Fotokopie des Personalausweises an folgende Anschrift: VIVA MOBILE, PROTECCIÓN DE DATOS, PLAZA SAN JOAN Z/G, 20269 ABALTZISKETA (GUIPUZKOA)

Der NETZBETREIBER verpflichtet sich nach den Bestimmungen der geltenden Vorschrift über Sicherheitsmaßnahmen für EDV-Dateien mit personenbezogenen Daten zur Einhaltung seiner Pflicht zur Geheimhaltung der personenbezogenen Daten und zu deren Speicherung und trifft die erforderlichen Maßnahmen, um deren unbefugte Änderung, Verlust, Verarbeitung oder Zugang zu verhindern.

15.- ABTRETUNG AN DRITTE.

Der den Gegenstand dieses Vertrages bildende Dienst ist persönlich. Der KUNDE verpflichtet sich, weder diesen Vertrag noch die sich daraus ableitenden Rechte und Pflichten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des NETZBETREIBERS abzutreten. Genehmigt der NETZBETREIBER eine Namensänderung, fällt für den KUNDEN entsprechend der Festlegung in den geltenden Tarifen die entsprechende Lastschrift für die Abwicklung dieser Änderung an.

Eintretende Ereignisse gesellschaftlicher Art wie Umbildung, Fusion, Teilung oder Übertragung des Tätigkeitsbereichs des NETZBETREIBERS gelten nicht als Abtretungen. Hierfür genügt die Mitteilung an den KUNDEN.

16.- ERLÖSCHEN UND AUFHEBUNG DES VERTRAGS.

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und wird durch das Eintreten folgender Ursachen aufgehoben:
a. Aufhebung des Titels, der den NETZBETREIBER zur Leistung der Dienste ermächtigt, ohne dass sich dies aus dem Recht des KUNDEN auf irgendeine Entschädigung ableitet.
b. Auflösung durch eine beliebige der beiden Seiten durch Nichterfüllung der in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen.
c. Auf Wunsch des KUNDEN durch vorherige und glaubhafte Mitteilung mindestens 2 Werktage im Voraus. Diese ist auf dem Postweg zu richten an “VIVA MOBILE”, BAJA DEL SERVICIO, PLAZA SAN JOAN Z/G, E-20269 ABALTZISKETA (GUIPUZKOA). Im Falle, dass der KUNDE dem NETZBETREIBER nicht das diesem Vertrag entsprechende Exemplar innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab dem Tag des Erhalts ordnungsgemäß unterschrieben zurückgesendet hat, ist der NETZBETREIBER ermächtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, was den Verlust der Gültigkeit zur Folge hat.
e. Höhere Gewalt.
f. Der NETZBETREIBER kann bei abweichender Nutzung des Internetservices durch den KUNDEN auf Grund von illegalem Verhalten, Schaden für andere Nutzer oder für das Netz des NETZBETREIBERS und insbesondere auf Grund des Versendens von Spam-Mails und/oder Mail-Bombing diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung aufheben.
Nach Auflösung des Vertrags hat der KUNDE das Recht auf Rückerstattung der Kaution für die Garantie, die gefordert werden kann, wenn die Rückgabe erfolgt, ohne Zahlung von Zinsen jeglicher Art.
In keinem Fall befreit die Auflösung oder das Zurücktreten von diesem Vertrag den KUNDEN von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem NETZBETREIBER, die sich aus der Nutzung der Dienste bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die tatsächliche Abschaltung des KUNDEN von den in diesem Vertrag als Gegenstand aufgeführten Diensten erfolgt, als Folge dieser Auflösung bzw. des Zurücktretens ableiten.
Unbeschadet der Auflösung dieses Vertrages und der Anwendung der darin enthaltenen Ausführungen hinsichtlich der fälligen zu zahlenden Beträge durch den KUNDEN kann der NETZBETREIBER Schäden und Beeinträchtigungen als Folge des Handelns des KUNDENS rechtlich einklagen. Dies gilt auch für die Schuldenbeträge oder nicht zurückgegebenen bzw. zurückgegebenen Geräte mit Schäden und/oder ästhetische und/oder sich auf die Nutzung beziehende Beeinträchtigungen. Gleichzeitig kann der KUNDE Schäden und Beeinträchtigungen, die in Folge des Handelns des NETZBETREIBERS hervorgerufen wurden sowie Beträge, die unberechtigterweise eingenommen wurden, reklamieren.
Im Falle einer Vertragsauflösung auf Grund eines Verzugs der Zahlung der Dienste seitens des KUNDEN und nach späterer Aufnahme dieses Dienstes muss der KUNDE dem NETZBETREIBER erneut die Gebühr für die Aufnahme zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Wert sowie die noch ausstehenden Schulden einschließlich Verwaltungskosten, Anwaltskosten, Prozesskosten etc. zahlen, die sich auf Grund von außergerichtlichen oder gerichtlichen Bearbeitungen zur Wiedererlangung des Schuldenbetrags führen können. Gleichzeitig behält sich der NETZBETREIBER das Recht vor, denjenigen KUNDEN von Werbeaktionen, Angeboten oder Nachlässen auszuschließen, die in Zahlungsverzug stehen oder zu keinem Zeitpunkt die Zahlung der entsprechenden Beträge bzw. der im Vertrag abgeschlossenen Dienste ausgeführt haben und die Dienste des NETZBETREIBERS erneut im Vertrag abschließt.

17.- ANWENDBARE GESETZGEBUNG UND MASSGEBLICHES RECHT.

 Der KUNDE schließt den Vertrag mit dem NETZBETREIBER zu den Bedingungen, die nach den geltenden spanischen Vorschriften zu gegebener Zeit für die Leistung des Mobilfunkdienstes durch den NETZBETREIBER des Dienstes festgelegt werden. Der Vertrag und die darin enthaltenen Bedingungen können vom NETZBETREIBER jederzeit nach vorheriger Mitteilung an den KUNDEN mit einmonatiger Vorankündigung geändert werden. Auf jeden Fall kann der KUNDE detaillierte Informatioen über den Kundendienst einholen. Ist der KUNDE mit der Änderung nicht einverstanden, kann er dem Netzbetreiber seinen Wunsch mitteilen, den Vertrag innerhalb von einem Monat ab Eingang der Mitteilung zu kündigen. Läuft dieser Zeitraum ab, ohne dass dem NETZBETREIBER irgendeine Mitteilung zugeht, gelten die Änderungen als vom KUNDEN angenommen. Die aktualisierte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in den Handelsbüros von VIVA erhältlich. Wird eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig, ungültig oder unwirksam erklärt, wird davon die Geltung oder Wirksamkeit der übrigen allgemeinen Bedingungen nicht berührt, die für die Vertragspartner verbindlich bleiben. Der Vertrag unterliegt dem spanischen Recht, das in Bezug auf seine Auslegung, Geltung und Erfüllung gilt.

18.- VERPFLICHTUNG ZU FESTEN LAUFZEITEN BEI DEM DIENST.

Gegebenenfalls kann der KUNDE Anhänge zu diesem Vertrag unterzeichnen. Mit diesen verpflichtet er sich, den Dienst durch den von Erhalt von Angeboten, Nachlässen oder Geräten zu Werbepreisen für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kommen die in diesen Anhängenen vorgesehenen speziellen Rechte und Verpflichtungen zur Anwendung.

19.- RECHT AUF RÜCKTRITT BEI NICHT VOR ORT ERFOLGENDEM VERTRAGSABSCHLUSS.

Im Falle, dass der Vertragsabschluss des KUNDEN nicht vor Ort erfolgt ist (telefonisch unter Einbeziehung eines dritten Prüfers oder elektronisch durch die Webseite des NETZBETREIBERS) hat der KUNDE das Recht, innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Erhalt der Dokumente von der Bestätigung zurückzutreten. Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss er sich an den Kundendienst wenden, Tel. 222 (vom Mobiltelefon aus) oder Tel. 901 44 00 88 (oder der Rufnummer, die sie ggf. ersetzt).

 

EUSKALTEL, S.A.
Parque Tecnológico Edificio 809
48160 Derio (Vizcaya)
Inscrita en el Registro Mercantil de Vizcaya, Tomo 3.271, Folio 212, Hoja BI-14727, inscripción 1ª.
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